Teilnahmebedingungen REWE Torhunger Cup

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel REWE Torhunger Cup“ 

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

Das Gewinnspiel (nachfolgend auch: Aktion) wird durchgeführt von der REWE Markt GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln (nachfolgend „REWE“ oder „wir“ genannt). REWE hat die brands and emotions frankfurt GmbH, Radilostraße 43, 60489 Frankfurt am Main (nachfolgend „b&e“ genannt) mit der Abwicklung der Aktion beauftragt.

2. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Mitglied oder Vormund eines Mitglieds eines eingetragenen Fußballvereins im Deutschen Fußball-Bund sind. Der Verein, in dem die Teilnehmenden Mitglied oder Vormund eines Mitglieds sind, muss im Gewinnspielzeitraum ein Fußballturnier planen und durchführen. Mitarbeiter:innen der REWE Markt GmbH und an der Durchführung der Aktion beteiligte Personen sowie deren Angehörige sind zur Teilnahme nicht berechtigt.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Die Teilnehmenden müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmenden innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmenden von der Teilnahme auszuschließen.

3. Gewinne der Aktion

Der ausgeschriebene Gewinn „REWE Torhunger Cup“ gliedert sich in drei Gewinnpakete (nachfolgend „Hauptgewinn“, „Unterstützungspaket“ und „Vereinsbonus“ genannt):

Hauptgewinn: 1 (ein) komplett von REWE ausgerichtetes Fußballfest auf dem Vereinsgelände des Gewinnervereins. Das Turnier trägt den Titel „REWE Torhunger Cup“.

Unterstützungspaket: 1 (eins) von 200 (zweihundert) REWE Torhunger Cup Unterstützungspaketen mit professionellem Material für euren Spiel- und Turnierbetrieb, das 1 (ein) Siegerpokal „REWE Torhunger Cup“, 1 (ein) Medaillenpaket (48 [achtundvierzig] Medaillen) für die ersten 3 (drei) Plätze, 10 (zehn) REWE „Kixtra“ Fußbälle, 1 (ein) Ballnetz, REWE Torhunger Cup Sportbeutel für alle Teilnehmer:innen (maximal 256 [zweihundertsechsundfünfzig] Stück), REWE Snacks für alle Teilnehmer:innen (maximal 256 [zweihundertsechsundfünfzig] Stück), 3 (drei) Siegerurkunden für die ersten 3 (drei) Sieger des Turniers, 1 (ein) Einkaufsgutschein für den REWE Torhunger Shop im Wert von 200,00 (zweihundert) EUR und 1 REWE Einkaufsgutscheinen im Wert von 250,00 (zweihunderfünfzig) EUR beinhaltet. Das Turnier trägt den Titel „REWE Torhunger Cup“.

Vereinsbonus: Mehrere Gewinne im Gesamtwert von 20.000,00 (zwanzigtausend) EUR. Darunter „Energiekick“ als Zuschuss zur vereinseigenen Stromrechnung und Besuch von Bundesligaspielen.

In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des/eines Preises behält sich REWE das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Preis zu ersetzen. Dies gilt ebenfalls analog für kurzfristige Änderungen, bspw. des Spieltermins, die REWE nicht selbst zu verantworten hat.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Das Gewinnspiel findet vom 13.03.2023 bis zum 30.11.2023 (23:59 Uhr MESZ) auf www.torhunger.de/cup statt.

Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmenden durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Einreichung der Teilnahme zustimmen. Um die Teilnahme abzuschließen, müssen diese Schritte absolviert werden:

  1. Ausfüllen aller durch Stern (*) gekennzeichneten Pflichtfelder des Teilnahmeformulars mit den eigenen, wahrheitsgemäßen Angaben.
  2. Upload mindestens eines Fotos des Vereinsgeländes in der Vogelperspektive, auch Screenshot eines Kartenprogramms werden akzeptiert.
  3. Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen und Absenden des Gewinnspielformulars.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmende damit einverstanden, dass bei der Umsetzung des „REWE Torhunger Cup“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann und dieses im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf.

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Inhalte enthalten, illegale Aktivitäten erwähnen oder dazu aufrufen. Teilnehmende, deren Einsendungen solche Inhalte enthalten, werden disqualifiziert.

5. Gewinnerermittlung 

Die Gewinner werden durch REWE anhand der Kriterien Originalität und Kreativität ihrer im Teilnahmeformular abgegebenen Angaben bestimmt. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl hat der Teilnehmende nicht.

6. Gewinnerbenachrichtigung

Die Gewinner werden über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle der Unzustellbarkeit ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Falle nicht.

Der Gewinner muss die Annahme des Gewinnes innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung als formlose Mail-Antwort bestätigen. Verstreicht diese Frist, entfällt der Gewinn ersatzlos und behält REWE sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Teilnehmer als Gewinner zu benachrichtigen. Dies gilt für Unterstützungspaket, Hauptgewinn und Vereinsbonus gleichermaßen.

Im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung wird eine schriftliche, standardisierte Vereinbarung zwischen dem Gewinner und der REWE getroffen.

7. Gewinnübermittlung

Die Gewinnübermittlung der Gewinne erfolgt nach Gewinnbenachrichtigung per Post an eine vom Gewinner in der Gewinnannahme anzugebende Adresse innerhalb Deutschlands. Die Adresse kann nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle eines unzustellbaren Gewinns ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Der Gewinnanspruch verfällt in diesem Fall.

Mit Versendung geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Gewinner über.

8. Keine Gewinnübermittlung ins Ausland

Die Gewinnübermittlung erfolgt nur an eine deutsche Zustelladresse. Hat der Gewinner seinen Wohnsitz im Ausland, wird der Gewinner wie oben unter Ziff. 6 beschrieben per E-Mail aufgefordert, eine deutsche Zustelladresse mitzuteilen.

Im Falle einer unzustellbaren Kontaktaufnahme ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt, sofern der Gewinner innerhalb der von REWE gesetzten Frist keine deutsche Zustelladresse angibt.

9. Ausschluss von Teilnehmenden

REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmende, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden. REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmenden bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten
Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen.

REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmenden bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen.

10. Keine Gewinnübermittlung

Sollte eine Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmenden, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

11. Datenschutz

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel verwiesen.

12. Haftungsausschluss

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

13. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

REWE behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

REWE ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

14. Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, gilt die entsprechende gesetzliche Regelung und die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt hiervon unberührt.

15. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

16. Verbraucherschlichtung 

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass REWE nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.